Die in 3.2 Tabelle A Spalte 2 aufgefhrten physikalischen und technischen Eigenschaften fhren bei der Befrderung in ADR- oder RID-Tanks gem Kapitel 6.8 des ADR oder RID zu unterschiedlichen Tankcodierungen fr ein und dieselbe Verpackungsgruppe.

Zur Identifizierung dieser physikalischen und technischen Eigenschaften des in einem Tank befrderten Produkts ist bei nur der Befrderung in ADR oder RID-Tanks gem Kapitels 6.8 des ADR oder RID zu den im Befrderungspapier vorgeschriebenen Informationen folgende Angabe hinzufgen:

	"Sondervorschrift 640N"

Auf diese Angabe kann bei Befrderung in einem Tanktyp, der fr eine bestimmte Verpackungsgruppe einer bestimmten UN-Nummer mindestens den hchsten Anforderungen gengt, verzichtet werden.